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Über uns / History

Ende August 2000:

Rechtsanwalt X beginnt mit Abmahnungen. Betroffene sind Einzel- und Kleinstunternehmen im Bereich Webdesign. Vorwurf in den Abmahnungen: Verstösse gegen UWG. Die Abmahnschreiben sind im gleichen Muster verfasst.

Mandantin ist die Firma Y, die u.a. die Homepage von RA X pflegt. Anfang August 2000 wurde sie in das Handelsregister als GmbH eingetragen. Firma Y ging aus der Firma Z GbR hervor. Diese wollte im großen Stil im Telefongeschäft tätig werden. Sie gab dieses Vorhaben aber kurz nach Bekanntgabe der geplanten Aktivitäten unter Angabe zweifelhafter Gründe wieder auf.

Einige abgemahnte Webdesigner unterschreiben Unterlassungserklärungen und zahlen die Kostenforderungen von RA X, oder handeln ihn herunter.

September 2000:

Webdesigner, die sich nicht auf die Forderungen einlassen, finden sich zusammen. Aus diesem Kreis entsteht später die "Interessengemeinschaft Webdesigner gegen Abmahnwahn" (IWGA). Sie lehnen die Forderungen von RA X und seiner Mandantin wegen mangelnder Grundlagen und Serienabmahnungen ab.

Oktober 2000:

Intensive Recherchen über RA X und seine Mandantin Y werden vorläufig abgeschlossen. Es entsteht eine über 60seitige Dokumentation. Diese ist die Grundlage für eine Sammelklage wegen diverser Verstöße bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie eine Sammelbeschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

RA X zieht seine Abmahnung gegen Webdesigner A zurück, da seine Mandantin Y auf ihrer eigenen Homepage den gleichen Verstoss gegen UWG begangen hat wie Webdesigner A.

November 2000:

Die Rechtsanwaltskammer sieht keine Veranlassung, ein berufrechtliches Verfahren einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sie in allen angezeigten Punkten ermittelt.

Dezember 2000:

Die IWGA-Homepage geht online. Eine Presseerklärung ist in Vorbereitung.

Oktober 2004:

Die IWGA-Website zieht auf einen neuen Server um.

März 2005:

Die IWGA-Website wird komplett neu mit PHP-Technik erstellt.




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Mittwoch, 09. Oktober 2024                                         © 2000-2024 IWGA - Webdesigner gegen den Abmahnwahn

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